Oldtimer-Gutachten als wichtiges Dokument für die Versicherung

Historische Fahrzeuge sind nicht nur bei Sammlern, sondern auch bei Autodieben begehrt. Wird ein Oldtimer gestohlen und existiert kein aktuelles Gutachten, schätzt die Versicherung den Schaden auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Daten ein. Diese Rechnung ist für den Besitzer meist nachteilig.

Ein sorgfältig erstelltes Oldtimer-Gutachten, das auch dem Versicherer vorliegt, ist für diesen hingegen verbindlich. Das heißt, bei einem Diebstahl oder einer Beschädigung des Fahrzeugs im Rahmen eines Unfalls erfolgt die Schadensregulierung auf Basis des Wertgutachtens.

Die meisten Oldtimer-Versicherungen verlangen ohnehin vor Vertragsabschluss ein Gutachten. Erstens zur Einstufung der Versicherungsprämie und andernfalls, um im Schadensfall oder Diebstahl den aktuellen Marktpreis mit dem Oldtimergutachten belegen zu können.  Einigen Gesellschaften genügt dabei bis zu einem gewissen Fahrzeugwert ein sogenanntes Kurzgutachten.

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